von Alexander » Mi 15. Aug 2012, 17:13
Zur Info: Aus denm Deutschlandforum
"Guten Tag,
da diese Thematik gerade zu dieser Zeit (Urlaubreisen) aktuell ist, hat
sich der Gesetzgeber mit entsprechender Problematik bereits befasst und
eine Änderung beschlossen.
Hintergrund war allerdings die Unstimmigkeit bei Kontrollen von Lastkraftwagen
zwischen geprägtem Kennzeichenschild (ohne Bindestrich),
dem digitalen Fahrtenschreiber zur Wegstreckenaufzeichnung (ohne Bindestrich)
und dem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung (mit Bindestrich).
Seit "gestern" können Sie jedoch gerne zum gebührenpflichtigen Tausch
der entsprechenden Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
hier vorsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Klaßen
Kreis Heinsberg
Straßenverkehrsamt"
Gruß
Alexander
Saisonkilometer 2023: RP02-Blau 419 Km /
Z650 B1 0 km Z750 Twin 0, RP02-AMA 0 km /
Immer schön rechts gehen (Fahren)
http://xjr-freunde-wilder-süden.de