Der AVC hat vergangene Woche folgende Mitteilung ausgegeben:
Automobil-Club Verkehr: Wer keinen „Ethylotest“ im Fahrzeug hat, muss ab Ende Oktober eine Verwarnungsgebühr zahlen
Alkoholtestgeräte in Frankreich Pflicht
Köln. 11. 3. 2012 - Ab dem 1. Juli 2012 ist in Frankreich in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholtestgerät mitzuführen. Wie der ACV Automobil-Club Verkehr berichtet, gilt diese Vorschrift auch für Touristen, die das Land mit ihrem Auto, Wohnmobil oder Motorrad bereisen. Nach Ablauf einer „Eingewöhnungsphase“, die bis zum bis 31. Oktober 2012 gelten soll, wird bei Zuwiderhandlungen eine Verwarnungsgebühr von 11 Euro fällig.
Der Einweg-„Ethylotest“ soll zwischen einem Euro und 1,50 Euro kosten, ist unbenutzt zwei Jahre lang verwendungsfähig und wird in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein.
Bei dieser Regelung handelt es sich, wie der ACV erfuhr, um eine ausschließlich auf Frankreich bezogene Maßnahme, mit der die ständig steigende Zahl von Alkoholunfällen reduziert werden soll. In Deutschland ist Ähnliches zumindest derzeit nicht geplant.
Na dann Prost