Frankreich
Verfasst: Do 28. Jun 2012, 16:18
wie für BMW-Fahrer gemacht
Neue Vorschrift für Motorradfahrer in Frankreich
Reflektierende Bekleidung obligatorisch
Nicht ohne Genugtuung werden eingefleischte deutsche Warnwestenfahrer eine neue Regelungen aus unserem Nachbarland Frankreich goutieren. Das Innenministerium hat per Dekret festgelegt, dass spätestens ab dem 1. Januar 2013 alle Fahrer und Beifahrer eines Motorrades mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum reflektierende Bekleidung tragen müssen. Besatzungen von Trikes (Kfz L5e) fallen ebenfalls unter die Vorschrift.
Das reflektierende Material muss der französischen Norm oder gleichwertigen Standards entsprechen und mindestens eine Fläche von 150 Quadratzentimetern aufweisen. Die Fläche darf sich jedoch auf mehrere Teilbereiche aufteilen. Die reflektierenden Bereiche müssen sich am Körper zwischen Helm und Gürtellinie befinden und so angebracht sein, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können.
Das Reflexmaterial kann in die Schutzausrüstung integriert sein, andernfalls darf es auch darüber – Beispiel Warnweste – getragen werden.
Die neue Richtlinie gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Eine Missachtung wird mit einem Bußgeld geahndet – von knapp 70 Euro ist nach unbestätigten Angaben die Rede.
Neue Vorschrift für Motorradfahrer in Frankreich
Reflektierende Bekleidung obligatorisch
Nicht ohne Genugtuung werden eingefleischte deutsche Warnwestenfahrer eine neue Regelungen aus unserem Nachbarland Frankreich goutieren. Das Innenministerium hat per Dekret festgelegt, dass spätestens ab dem 1. Januar 2013 alle Fahrer und Beifahrer eines Motorrades mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum reflektierende Bekleidung tragen müssen. Besatzungen von Trikes (Kfz L5e) fallen ebenfalls unter die Vorschrift.
Das reflektierende Material muss der französischen Norm oder gleichwertigen Standards entsprechen und mindestens eine Fläche von 150 Quadratzentimetern aufweisen. Die Fläche darf sich jedoch auf mehrere Teilbereiche aufteilen. Die reflektierenden Bereiche müssen sich am Körper zwischen Helm und Gürtellinie befinden und so angebracht sein, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können.
Das Reflexmaterial kann in die Schutzausrüstung integriert sein, andernfalls darf es auch darüber – Beispiel Warnweste – getragen werden.
Die neue Richtlinie gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Eine Missachtung wird mit einem Bußgeld geahndet – von knapp 70 Euro ist nach unbestätigten Angaben die Rede.