von rgoltze » Mo 18. Apr 2011, 12:01
. . da hat sich jemand sehr gelangweilt . . .
Das Unfallopfer ist/war 37 Jahre alt und Vater von 2 kleinen Kindern - ich weiß wirklich nicht, was man da noch sagen soll.
Ich hoffe, daß die Ermittlungsbehörden einen gewissen Ehrgeiz entwickeln und diesen Irren dingfest machen.
Allerdings sollte man/frau sich nicht zuviel Hoffnung auf eine "gerechte Verurteilung im Namen des Volkes" machen - ich denke, es wird durch die
Staatsanwaltschaft auf Totschlag (§212 StGB, vorsätzlichen Tötung eines Menschen) hinauslaufen, d.h. 5 - 15 Jahre . . .
Dennoch könnte ein findiger Anwalt den Vorsatz kassieren, dann ist es §213 STGB (minder schwerer Fall - Vorsatz nicht nachweisbar), da liegt das mögliche Strafmaß bei 1 - 10 Jahren . .
Ich fühle mit den Angehörigen.
Robert
Ein Kreis ist ein rundes Quadrat.
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