ePetition zur Volkszählung zensus11 ist online

Quatsch, Klatsch und Tratsch

ePetition zur Volkszählung zensus11 ist online

Beitragvon bodensee » Fr 5. Nov 2010, 07:22

Hallo ihr,

https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=14703

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die geplante Ausführung der
registergestüzten Volkszählung 2011 zu unterbinden.
Begründung

Die Volkszählung 2011 und die damit verbundene Ansammlung personenbezogener
Daten aller Bundesbürger kann den Anforderungen eines freiheitlich
demokratischen Rechtstaates und insbesondere dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur unzureichend gerecht werden. Das
Erstellen von Personenprofilen, die eine registergestützte Volkszählung in
Verbindung mit den gespeicherten Daten aller Bundesbürger zwangsläufig mit sich
bringt, birgt große Gefahren des Missbrauchs bzw. der Zweckentfremdung der
Angaben mit sich. Da hierbei auch mehrere Quellen zur Datengewinnung
herangezogen werden und müssen ist die Anonymität des einzelnen nicht mehr
gewährleistet.

Hierzu ein Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Volkszählung von 1983:

"Eine Nutzung von Daten aus verschiedenen Registern und Dateien würde zudem
die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens voraussetzen. Dies
allerdings wäre ein entscheidender Schritt, den einzelnen Bürger in seiner
ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren. Aus der Sicht des
Datenschutzes und des mit ihm beabsichtigten Persönlichkeitsschutzes sei es
deshalb unabweisbar, dass Volkszählungen und andere Statistiken unabhängig von
vorhandenen Verwaltungsunterlagen selbständig durchgeführt würden und nicht
auf der Verknüpfung von Verwaltungsdateien basierten."

In Ermangelung der Anonymität als Folge der Katalogosierung eines jeden
Bürgers der Bundesrepublik Deutschland kann darüber hinaus Artikel 3 der
Verfassung nicht oder nur unzureichend Rechnung getragen werden. Voraussetzung
für die Gleichstellung aller Menschen ist die Unkenntnis von
Unterscheidungsmerkmalen, sofern diese nicht zwingend notwendig sind. Da der
Begriff der Volkszählung allerdings das Ermitteln der Anzahl von Menschen eines
Volkes suggeriert, erschliesst sich die Notwendigkeit der Kenntnis von
personenbezogenen Daten nicht, denn zum Zählen bedarf es grundsätzlich weder
der Namen, noch der Adressen oder weiterer Daten.

Da grundsätzlich alle im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland genannten
Grundrechte auf Artikel 1 und somit auf die Unantastbarkeit der menschlichen
Würde zurückgeführt werden können, sind Sie hiermit eindringlich dazu
aufgewordert die geplante Volkszählung in geplanter Art, Form und Umfang zu
unterbinden.
-- Viele Grüße
bodensee
 

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